Unter einer Pensionskasse verstehen wir im Volksmund eine rechtlich, selbstständige, private Pensionsversicherung zur betrieblichen Altersversorgung als zusätzlichen Versorgungsträger neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitnehmer können nicht eigenmächtig in eine Pensionskasse eintreten, dies ist nur mit der Einwilligung des Arbeitgebers möglich, der der Zusage einer betrieblichen Alterversorgung zustimmen muss.

Der Arbeitgeber bestimmt auch die Pensionskasse und bezahlt den einbehalten Teil vom Gehalt des Arbeitnehmers direkt in die Pensionskasse ein. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Altersversorgung weiterhin anzusparen. Im Gegenteil zu einem Pensionsfonds gewährt eine Pensionskasse eine Garantieverszinsung von 2,25 %.

Beiträge von Arbeitnehmern in eine Pensionskasse werden zwar zum Arbeitslohn dazugezählt, aber vermindert versteuert, und sind, wie bei einer Direktversicherung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze einer gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Kapitalauszahlungen im Rentenalter werden in voller Höhe versteuert, hier spricht man von einer so genannten Nachgelagerten Besteuerung.

Für das Jahr 2008 könnte man somit 2.544 € steuerbegünstigt in eine Direktversicherung einzahlen, vorausgesetzt, dass kein Altvertrag einer Direktversicherung mit einer Pauschalbesteuerung nach §40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde.
Im Gegensatz dazu, muss für diesen zusätzlichen Betrag auch Sozialabgaben bezahlt werden.

Resultat: Die sicherste Arte der eigenen Alterversorgung sind Zahlungen in eine Pensionskasse. Für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers haftet die Pensionskasse im vollen Umfang, jedoch bei einer Insolvenz muss der Arbeitgeber eintreten. Stark steuerbegünstigt sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Rahmen der Grenzen des Einkommensteuergesetzes in die Pensionskasse einzahlt. Eine Verzinsung des Ertrages orientiert sich an dem Mittelwert der Rentenversicherung.

Max