Die Unterstützungskasse ist eine Form der privaten betrieblichen Altersabsicherung. Um eine größere Versorgung im Alter aufzubauen, nimmt immer mehr an Bedeutung zu.
Sie ist eine gewinnbringende Anlage für besser verdienende Angestellte, Geschäftsführer oder Führungskräfte, da deren Einkommen in der Regel über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, um die Steuer- und Sozialversicherungslast zu verringern. Versorgungsleistungen für die Hinterbliebenen und einer Invaliditätsabsicherung können bei der Unterstützungskasse festgelegt werden. In unbegrenzter Höhe können Beitragszahlungen geleistet werden, da es keine Begrenzung gibt. Die abgeschlossene Beitragshöhe muss jedoch immer bis zum Ende einer Laufzeit bezahlt werden, da Senkungen in Bezug auf die Einzahlungen ausgeschlossen sind.
Bei Erreichen des Rentenalters kann bei der Unterstützungskasse statt einer lebenslangen Rente auch eine Einmal- oder Teilkapitalauszahlung beantragt werden.
Eine Unterstützungskasse ist ein wichtiger Helfer, um die notwendige, sowie richtige Altersorgung im Rentenalter zu gewährleisten und der Staat beteiligt sich noch daran. Einige der Unterstützungskassen wurden von Versicherungsunternehmen gegründet. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von diversen Anbietern.
Die Unterstützungskasse verkörpert einen eigenständigen Rechts- und Steuertyp und kann in der Form einer GmbH oder eingetragenen Vereins /e.V. und in sehr seltenen Fällen, selbst als Stiftung auftreten.
Die vom Arbeitgerber an die Unterstützungskasse geleisteten Beträge werden in der Form in einer Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der Leistungen angelegt. Sie unterliegt nicht der Finanzaufsichtbehörde, da es keinen Rechtsanspruch für die Versorgungsleistung gibt.
Die Unterstützungskasse übernimmt, im Gegensatz zu der Pensionskasse, keine Haftung für den Leistungsanspruch des Arbeitnehmers. Hier tritt das Betriebsrentengesetz § 1 in Kraft: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Max



