In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für jeden Arbeitnehmer auf seine Person bezogene, nach persönlichen Daten, bestimmte Werte der Rente errechnet. Die Rentenhöhe richtet sich dann nach der im Versicherungsleben erarbeiteten Arbeitsentgelte bzw. Arbeitseinkommen und dem geleisteten Rentenbeitrag.

Ständige Rechtsveränderungen in der Rentenberechnung machen es in den vergangen Jahren unmöglich, heutzutage den Renteanspruch selbst aus zu rechnen. Den aktuellen Stand der erworbenen Rente kann man jedoch beim Rentenversicherungsträger beantragen, über eine so genannte Rentenauskunft. Sollte der Rentenanspruch jedoch nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit, über eine Riester Rente die Altersrente aufzustocken.

Nach Expertenschätzungen soll der Rentenbeitrag ab dem 01. Juli 2008 um etwa 1 % ansteigen. Diese Rentenerhöhung wäre die Größte, die es in den letzten fünf Jahren gegeben hat. Nach Abzug von Freibeträgen müssen die neuen Rentner 2008 mit einer Versteuerung von 56 % rechnen, im Jahr 2007 waren es noch 54 %.

Bei einem Rentnernebenverdienst soll die Hinzuverdienergrenze von 355,00 € auf 400,00 € angehoben werden, d. h. für Arbeitnehmer, die vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Das Gesetz soll rückwirkend auf den 01. Januar 2008 beschlossen werden.

Der Rentenbeitrag richtet sich in allen Zweigen nach der Sozialversicherung der Einkommenshöhe.

Früher als erwartet soll nun der Rentenbeitrag bis im Jahr 2011 von derzeit 19,9 % des Bruttoeinkommens auf 19,5 % sinken.

Bereits im Jahr 2012 wird der Rentenbeitrag dann auf 19,3 % und im Jahr 2013 dann auf 19,1% sinken.

In Regierungskreisen gab es diesbezüglich Meinungsverschiedenheiten, die offenbar beim Streit um den Rentenbeitrag, laut Medienberichten kurz vor einer Einigung mit Kompromissen steht.

Max