In der heutigen Zeit ist die Riester Rente in aller Munde. Die Riester Rente wird aus den allgemeinen Steuermitteln, durch Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile gefördert. Die Riester Rente wurde eingeführt, als zusätzliche Altersvorsorge und zwar zum 01.01.2002. Ihren Namen erhielt sie durch den damals bei der Einführung amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

Durch die Riester Rente werden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte gefördert. Diese Menschen gehören einem System der Altersvorsorge an, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird. Zu den begünstigten Personen gehören neben den Arbeitnehmern auch pflichtversicherte Selbständige. Weiter aber auch Personen in “besonderen” Lebenslagen, zum Beispiel Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld und Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten.

Die zusätzliche Altersvorsorge und deren Förderung sieht eine lebenslange Absicherung durch regelmäßige Zahlungen in Monatsraten vor. Aber auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung werden gefördert.

Personen, die grundsätzlich nicht begünstigt sind, sind zum Beispiel freiwillig Rentenversicherte und geringfügig entlohnte Beschäftigte (400 Euro-Job), die nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Weiter nicht begünstigt sind Pflichtversicherte einer berufsständigen Versorgungseinrichtung (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte usw.). Selbständige, die der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegen, sind ebenfalls nicht begünstigt.

Die Förderung durch die Riester Rente können nicht begünstigte Personen dann erhalten, wenn sie eine eigene Altersvorsorge betreiben und der Ehegatte dem begünstigten Personenkreis angehört. Selbständige können die Förderung durch die Riester Rente erhalten, wenn sie die Pflichtbeiträge zu der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Weiter können sie die Förderung erhalten, wenn sie ebenfalls selbst eine eigene Altersvorsorge betrieben und der Ehegatte dem geförderten Personenkreis angehört. Ohne dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es auch keine Förderung.

Max