Förderungsberechtigt sind alle Beamte bei der Riester Rente für Beamte und sie erhalten ebenfalls die staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile.

Die Riester Rente für Beamte unterscheidet sich schon in einigen Teilen von den anderen Riester Merkmalen.
Bei der Riester Rente für Beamte gibt es zwar Ansprüche für die Förderung, jedoch auch nur in eingeschränkter Form.
Beamten ist es nicht möglich, durch die deutschlandweiten einheitlichen Versorgungsbestimmungen eine betriebliche Altersvorkehrung zu treffen.

Eine staatliche Förderung wird daher für den Beamten nur gewährt, wenn er einen privaten Versicherungsvertrag für eine, mit einer Zulage, geförderte Altersversorgung abschließt.
Hierbei sollte es sich jedoch um ein zertifiziertes Rente-Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen handeln.
Eine Voraussetzung ist weiterhin die Freistellung der Versicherungspflicht, welche jedoch bei Beamten in der Regel der Fall ist.

Zur Zeit erhält jede anspruchsfähige Person jährlich eine staatliche Grundzulage von 114,- Euro für Ledige, bzw. 228,- Euro für Verheiratete.
Dazu kommt noch die so genannte Sonderzulage für Kindergeld berechtigte Kinder. Diese Sonderzulage beträgt für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren wurden, jährlich 300,- Euro pro Kind.
Um den vollem Umfang der Förderung zu erhalten, müssen jährlich 4 % des sozialversicherungspflichten Vorjahreseinkommen in den Riester–Vertrag eingezahlt werden.
Die großen Vorteile jedoch bestehen darin, dass der Vertrag variabel gestaltet und verwendet werden kann.

Beamte haben die Gelegenheit, sich aus dem Sparvertrag der Riester Rente für Beamte Guthaben aus dem Vertrag zu entnehmen, beispielsweise für den Kauf von Grund- und Wohneigentum.
Es wird ein zusätzlicher Mehrwert bei dieser Art der Riester Rente erworben, den es nur in dieser Form der privaten Altersvorsorge gibt.   

Max