Um die Riester Rente Förderung zu erhalten, gilt seit dem 01. Januar 2008, dass die staatlich geförderten Zulagen nur noch gezahlt werden, wenn 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahrs eingezahlt werden, bisher waren es 3%.
Änderungen bei Riester Rente Förderung gibt es auch dahin gehend, dass nunmehr sich die Zulage, die vom Staat gezahlt wird, bei Ledigen von 114 € auf 154 €, bei Verheirateten von 228 € auf 308 € und für jedes Kind von 138 € auf 185 € ansteigt.
Neue Regelungen bei der Riester Rente Förderung besagen, dass für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren werden, sich die Zulagen auf 300 € erhöht haben.
Der Riester Rente Sparer darf sich freuen, er kann von der Riester Rente Förderung künftig bis zu 2.100 € von der Steuer absetzen (für 2007 somit 1575 €).
Gefördert werden alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, Väter und Mütter in Kindererziehungszeiten und auch Wehr- und Zivildienstleistende.
Viele Vorteile bietet uns die Riester Rente, z.B. sind bis zu 70% staatliche Förderung möglich, eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug, Vererbbarkeit des Anspruchs, bei Rentenbeginn bis zu 30% Einmahlzahlungen, eine Garantie für eine lebenslange Rente, jeder Zeit ein flexibler Rentenbeginn und sogar eine Hartz IV Sicherheit.
Familien mit 2 Kinder können eine jährlich Förderung von insgesamt 678 € erhalten, das heißt pro Kind 185 €, für den Lebenspartner 154 € und für sich selbst auch noch 154 €.
Fazit: die Riester Rente Förderung wird für den Endverbraucher durch enorm hohe Renditen und außerordentliche Sicherheiten immer attraktiver.




