Die Rürup Rente ist staatlich subventioniert. Sie wurde von dem Ökonom Bert Rürup initiiert und eingeführt im Jahr 2005.
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung, die aus privaten Beiträgen angespart wird. Die Beiträge werden in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt. Im Rentenalter müssen sie aber dann voll versteuert werden. Man bezeichnet die Rürup Rente auch als Leibrente. Sie kann nur verrentet werden, so wie die gesetzliche Rentenversicherung. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht.
Die Rürup Rente wird als konventionelle Kapitalrentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Der Gesetzgeber wollte hiermit sicherstellen, dass die Beiträge, die angespart wurden, ausschließlich zur Altersvorsorge im Rentenalter verwendet werden. Würden die Beiträge vom Versicherungsnehmer für andere Zwecke ausgegeben werden, wäre die Folge, dass dann doch wieder die Staatskasse belastet werden würde.
Die steuerliche Situation der Rürup Rente sieht folgendermaßen aus. Die Beiträge der Rürup Rente werden steuerlich begünstigt mit 60 Prozent (ab 2005). Die Begünstigung steigert sich um 2 % jährlich; im Jahr 2025 sind dann 100 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Rürup Rentenverträge, die ab 2005 geschlossen wurden, müssen im Jahr 2005 mit 50 Prozent und anschließend bis 2020 um jeweils 2 Prozent steigend versteuert werden. Die Rürup Rente ist ab dem Jahr 2040 mit 10 Prozent zu versteuern. So sollen Arbeitnehmer entlastet werden und Rentner mehr steuerliche Verantwortung tragen (Rentner haben in der Regel einen geringeren Steuersatz).
Die Rürup Rente ist für Selbständige geeignet, die die Möglichkeit haben, sich eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen, denn Selbständige haben oft hohe steuerliche Belastungen. Angestellte Arbeitnehmer können mit der Rürup Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge ansparen. Sie können die steuerliche Förderung nutzen, und zwar mit dem Sonderausgaben-Höchstbetrag, der mit 20000 Euro/Person und Jahr beziffert ist.
Max



