Das Thema Sterben und die Absicherung der Hinterbliebenen mit einer Sterbegeldversicherung ist ein Thema, mit dem sich die Menschen nur ungerne befassen.
Doch heute sollte man sich zu Lebzeiten seine Gedanken darüber machen, um auch die finanzielle Seite für die Hinterbliebenen abzusichern. Denn eine Beerdigung kostet viel Geld und dies kann für die Hinterbliebenen neben der Trauer eine große Belastung darstellen.
Aus diesem Grund bietet die Sterbegeldversicherung die Möglichkeit, mit der ausgezahlten Summe durch die Versicherungsgesellschaft die Beerdigung zu bezahlen. In die Sterbegeldversicherung wird monatlich ein vertraglich festgelegter Betrag eingezahlt, unabhängig vom Gesundheitszustand des Abschließenden, d. h. es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Monatsbeiträge errechnen sich anhand des Eintrittsalters, das Höchstalter für den Abschluss der Sterbegeldversicherung liegt zwischen 80 und 85 Jahren, abhängig von der Versicherungsgesellschaft.
Bis zum 31.12. 2003 wurde das Sterbegeld noch von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, doch heute muss jeder für seine Bestattung selbst aufkommen. Doch aufgrund der überall aufkommenden Sparmaßnahmen wurden diese Leistungen von den Krankenkassen gekürzt, so dass jeder selbst für den Todesfall aufkommen muss.
In der Sterbegeldversicherung ist meist auch die Organisation der Bestattung inbegriffen.
Leistungen, die zudem durch die Sterbegeldversicherung abgedeckt sind, ist beispielsweise der Rücktransport im Todesfall aus dem Ausland in das Heimatland und auch die Wohnungsräumungskosten oder laufende Mieten nach dem Tod werden gedeckt.
Tritt der Todesfall ein, erfolgt die Auszahlung an die Person, die im Vertrag eingetragen ist, damit diese die Kosten der Bestattung zahlen kann.




