Alle privaten Rentenvorsorgemaßnahmen, die zusätzlich zu einer Rente abgeschlossen werden, nennt man eine Zusatzrente.

Es gibt unterschiedliche, individuell auf den Versicherungsnehmer zugeschnittene Absicherungsarten, für die es auch dementsprechend unterschiedliche steuerliche Förderungen gibt. In verschiedenster Form können private Altersorgungen abgeschlossen werden, bei verschiedenen Lebensversicherungsunternehmen, diversen Pensionskassen, Finanzdienstleistungsunternehmen, allen Kreditinstituten, Kapitalgesellschaften im Inland, die ihren Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes bzw. mit Zweigstellen von ausländischen Anbietern, die nach den Vorschriften im Inland Geschäfte betreiben oder Dienstleistungen erbringen dürfen.
Bei der Wahl der Zusatzrente sollte man auf ein paar ganz wichtige Punkte achten, wie zum Beispiel, dass in der Ansparphase regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge eingezahlt werden können.

Das angesparte Kapital sollte pfändungssicher angelegt sein, sowie in der Zeit der Ansparung nicht beleihbar und jederzeit auf einen anderen Anbieter übertragbar sein. Eine Mittelungspflicht des Versicherers gegenüber dem Rentensparer über das ersparte Vermögen sollte im Vertrag abgeschlossen werden, sowie eine garantierte Rückzahlung der angesparten Beiträge.

Bedingungen, wie Entnahmen zwecks der Anschaffung von Wohnungseigentum und dass keine Leistungen vor Vollendung des 60. Lebensjahrs zu erbringen sind, sollten schriftlich bei der Zusatzrente festgelegt werden, sowie eine Gewährleistungspflicht für die Rückzahlung der angesparten Beiträge.

Die Auszahlung der Zusatzrente sollte in Form von einer lebenslangen monatlichen Zahlung erfolgen.

Wenn wir diese ganzen Merkmale bei einem Abschluss einer Zusatzrente, egal für welche Art oder Form wir uns sich entscheiden, zu Rate ziehen, hat man für das Rentenalter bestens vorgesorgt bzw. ist gut abgesichert.

Max