Das Risiko, den Beruf weit vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher, als die meisten vermuten.
Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitspolice bewahrt vor dem sozialen Abstieg. Die meisten unterschätzen jedoch das Risiko, berufsunfähig zu werden. Auch, dass ein solcher Schicksalsschlag schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann, ist nur den wenigsten klar.
Ein weiterer Irrglaube besagt, dass im schlimmsten Fall der Staat für seine Bürger in die Bresche springt, doch: weit gefehlt.
Die gesetzlichen Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit sind – vor allem für die jüngere Generation – verschwindend gering. Für alle Jahrgänge ab 1961 hat die Bundesregierung vor einigen Jahren die komfortablere Rente bei Berufsunfähigkeit durch eine mehr als kärgliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Egal, welchen Beruf ein Versicherter einmal erlernt oder ausgeübt hat – der Grad seiner Erwerbsminderung bestimmt allein, ob er am Arbeitsmarkt noch irgendwie einsetzbar ist.
Status oder Ausbildung interessieren nicht einmal am Rande. Der gefeierte Neurochirurg, der zwar nicht mehr operieren, aber sich noch als Nachtportier verdingen kann, geht daher ebenso leer aus wie der Möbelpacker, der nach einem Bandscheibenvorfall nicht einmal mehr eine Einkaufstasche tragen darf. Solange er schmerzfrei in einem Büro sitzen kann, erhält auch er keinerlei Unterstützung durch den Staat.
Private Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit zahlen – zusätzlich zu Sozialrenten und anderen Versorgungsbezügen – eine monatliche Rente, wenn der (Teil-)Invalide wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die Versicherungen springen in der Regel ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent ein. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keinen vergleichbaren Job mehr finden kann.
Max



